Fallstricke bei Bildrechten Ein Möbelkatalog oder die Frage des "unwesentlichen Beiwerks"

In den meisten Fällen haben Künstler das Recht, für die öffentliche Abbildung ihrer Werke honoriert oder erwähnt zu werden. Aber was genau zu tun ist, wird manchmal erst auf den zweiten Blick deutlich. Im Fall eines Ausstellers von Büromöbeln hatte sich offenbar eine Lücke mit Klärungsbedarf für Juristen aufgetan. Fallstricke bei Bildrechten Ein Möbelkatalog oder die Frage des „unwesentlichen Beiwerks“weiterlesen